Einsteigerseminar (2 Tage)
Das Seminar richtet sich an Neueinsteiger/-innen im Lohn-, Personal- und Steuerbüro ohne große Vorkenntnisse im Bereich der Sozialversicherung. In diesem Seminar werden Grundlagen zum gesamten für die Praxis relevanten Bereich der Sozialversicherung ver-mittelt. Diese Grundlagen können dann in den jeweiligen Fachseminaren zu den einzel-nen Abschnitten des Einsteigerseminars vertieft werden.
Termine:
24. März 2026 und 25. März 2026 jeweils von 10:00 bis 13:00 Uhr in Dülmen
Refresh-Seminar
Das Seminar richtet sich an Wiedereinsteiger/-innen im Lohn-, Personal- und Steuerbüro, die bereits aus vergangenen Zeiten Vorkenntnisse im Bereich Sozialversicherung haben und diese auffrischen und auf den neuesten Stand bringen möchten. In diesem Seminar werden die Grundlagen zum gesamten für die Praxis relevanten Bereich der Sozialver-sicherung aufgefrischt. Dabei werden Grundkenntnisse vorausgesetzt. Die aufgefrisch- ten Grundlagen können dann in den jeweiligen Fachseminaren vertieft werden.
Termine:
15. April 2026 von 10:00 bis 13:00 Uhr in Coesfeld
16. April 2026 von 10:00 bis 13:00 Uhr online (Zoom)
20. April 2026 von 10:00 bis 13:00 Uhr in Lüdinghausen
22. April 2026 von 10:00 bis 13:00 Uhr in Dülmen
Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit
Wenn neue Mitarbeiter/-innen im Betrieb eingestellt werden, stellt sich für die Verant-wortlichen in den Lohn- und Personalbüros oft die Frage, ob und ggf. in welchen Zwei-
gen der Sozialversicherung die neue Beschäftigung versicherungspflichtig oder ver-sicherungsfrei ist und damit auch die Frage, welche Lohnnebenkosten auf den Betrieb zukommen. Im Seminar werden die einzelnen Beschäftigungsgruppen beleuchtet und diese Fragen abgeklopft.
Termine:
19. Mai 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
20. Mai 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
21. Mai 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
28. Mai 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
Minijobs
Wann ist eine Beschäftigung ein „Minijob“ – also eine geringfügig entlohnte oder eine kurzfristige Beschäftigung? Was passiert, wenn mehrere von diesen Beschäftigungen ausgeübt werden? Wie sind diese Beschäftigungen in der Sozialversicherung zu beur-teilen und welche Nebenkosten kommen auf den Betrieb zu. Bei der Beschäftigung von Minijobbern gibt es viele Fallstricke. In diesem Seminar werden Antworten auf die gängigen Fragen rund um diese Beschäftigungen gegeben.
Termine:
09. Juni 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
10. Juni 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
17. Juni 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
18. Juni 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
Beschäftigung von Schülern, Studenten und Praktikanten
Münster ist eine Studentenstadt und im Münsterland werden vielfach Studierende als Beschäftigte oder Praktikanten eingestellt. Bei diesen Beschäftigungen ist im Hinblick
auf die Sozialversicherung vieles zu beachten. Das Seminar gibt Antworten auf viele Fragen rund um diese Beschäftigungen. Es wird auch die Frage beantwortet, wann Studierende noch als „Student“ und wann als „Beschäftigter“ gelten. Außerdem wer-
den die Regelungen rund um Ferienjobs von Schülerinnen und Schülern betrachtet.
Termine:
07. Juli 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
09. Juli 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
15. Juli 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
16. Juli 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
Meldungen – Arbeitsentgelt – Beiträge
Wenn eine Beschäftigung versicherungsrechtlich beurteilt wurde, wird diese Entschei-dung der Sozialversicherung mit Hilfe eines Lohnprogramms oder dem SV-Meldeportal gemeldet. Die richtige Meldung ist wichtig für den Versicherungsschutz der Beschäftig-ten in der Krankenversicherung und für die spätere Rentenberechnung durch die Renten-versicherung. Zudem stellt sich kurz vor den Lohnabrechnungen eines Monats häufig
die Frage, welche Entgeltbestandteile Arbeitsentgelt sind und welche Beiträge darauf zu entrichten sind. Was kann der Betrieb tun, damit Entgeltbestandteile steuer- und damit auch beitragsfrei bleiben. Wie wird die Höhe der Beiträge an die Sozialversicherung ge-meldet, wer trägt die Beiträge und wann müssen die Beiträge bezahlt werden.
Termine:
15. September 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
17. September 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
23. September 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
24. September 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit
Wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird und dieses dem Betrieb mitteilt, greifen sofort die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes. Was kann der Betrieb tun, um diese Be-stimmungen einzuhalten? Nach der Geburt nehmen Mütter aber zunehmend auch Väter Elternzeit. Welche rechtlichen Grundlagen sind dafür maßgebend und was muss der Betrieb beachten, wenn neben der Elternzeit teilweise weitergearbeitet wird? Außerdem geht das Seminar auch auf die neuen Regelungen des Familienstartzeitgesetzes ein.
Seit einigen Jahren gibt es für die Mitarbeiter/-innen auch die Möglichkeit, sich für die Pflege von Angehörigen ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Das Seminar beleuchtet hier die verschiedenen Möglichkeiten der Pflegezeit.
Termine:
13. Oktober 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
15. Oktober 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
03. November 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
04. November 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
Seminar: „SV-News 2027“
Der Jahreswechsel bringt jeweils eine ganze Reihe Änderungen im Steuer- und Sozial-versicherungsrecht mit sich. Diese Änderungen werden in diesem Seminar vorgestellt
und auf ihre Auswirkungen für die tägliche Praxis beleuchtet. Welche konkreten Än-derungen auf die Betriebe und Steuerbüros zukommen, wird allerdings erst im Laufe
des Jahres 2026 klar.
Termine:
03. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Olfen
08. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Coesfeld
09. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
10. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Dülmen
14. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr in Lüdinghausen
15. Dezember 2026 von 10:00 bis 12:30 Uhr online (Zoom)
(weitere Termine sind im Januar 2027 geplant)
Ein Hinweis zu den Teilnehmergebühren:
Das zweitägige Einsteigerseminar kostet 190,00 Euro. Das Refresh-Seminar kostet 110,00 Euro. Die Teilnehmergebühren für alle anderen Seminare betragen 95,00 Euro. Darin sind die Kosten für Tagungsgetränke und die Seminarunterlagen enthalten. Das Online-Refresh-Seminar kostet 90,00 Euro, alle anderen Onlineseminare kosten 80,00 Euro.
Nehmen zwei oder mehr Personen einer Firma oder eines Steuerbüros am gleichen
Seminar teil, gibt es für die zweite und jede weitere Person 10 % Ermäßigung auf die Teilnehergebühr!
Anmeldungen zu allen Seminaren ist ab sofort per E-Mail möglich an:
anmeldung@seminare-sozialversicherung.de
